Zuschüsse und Fördermittel
Die Ehrengastteilnahme der Tschechischen Republik an der Frankfurter Buchmesse im Jahr 2026 bietet Autor*innen und Verlagen nicht nur neue Möglichkeiten für kreatives Schaffen, internationale Zusammenarbeit und die Präsentation tschechischer Literatur. Wir bieten auch Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme und Ausschreibungen an.
- Ausschreibung Roman für Frankfurt
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Wir schreiben einen öffentlichen Wettbewerb mit dem Titel „Roman für Frankfurt“ aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, neue tschechische Romane zu entdecken, zu fördern und bekannt zu machen, die das Potenzial haben, ein internationales Publikum anzusprechen und ein wichtiger Bestandteil der Präsentation der tschechischen Literatur auf der Frankfurter Buchmesse 2026 zu werden. Einsendeschluss für Manuskripte ist der 30. April 2026.
mehr zur ausschreibung
- Zuschuss des Kulturministeriums der Tschechischen Republik für Übersetzungen tschechischer Literatur in eine Fremdsprache
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Das Kulturministerium der Tschechischen Republik unterstützt jährlich die Übersetzung tschechischer Literatur im Ausland durch Zuschüsse, die einen Teil der Veröffentlichungskosten abdecken, einschließlich Übersetzung, grafischer Gestaltung, Rechte und Promotion. Die Programmbedingungen und Anträge sind für Antragsteller mit Sitz in der Tschechischen Republik und im Ausland getrennt geregelt. Die Einreichfristen für das Jahr 2026 sind der 15. November 2025 und der 15. Mai 2026.
mehr zum zuschuss für eine übersetzung
- Sonderausschreibung „Der Weg zu uns“
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Sonderausschreibung des Tschechisch-Deutschen Zukunftsfonds: Der Weg zu uns. Der Tschechisch-Deutsche Zukunftsfonds schreibt in Zusammenarbeit mit der Mährischen Landesbibliothek eine Sonderausschreibung zur Förderung tschechisch-deutscher Projekte anlässlich des Gastlandauftritts der Tschechischen Republik auf der Frankfurter Buchmesse 2026 aus. Gefördert werden Projekte zur Förderung der tschechischen Literatur und Kultur in Deutschland, deutsche Übersetzungen tschechischer Literatur sowie Übersetzerinnen und Übersetzer. Anträge können erstmals bis zum 31. März 2025 und anschließend bis zum 15. April 2026 eingereicht werden.
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